Der Gegenstand bleibt im Verzeichnis stehen. Abgeschrieben wird bis einschließlich des Abgangsmonats – das ist eine Annahme des Prototyps, das Gesetz sagt dazu nichts Ausdrückliches.
Ausgestellte Rechnungen und versendete Angebote behalten den Stand, den der Kunde beim Ausstellen hatte.